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Ihr Anwalt für Musikrecht in Kindberg

Wer Musik produziert, komponiert, oder spielt, der will vorrangig eines: sich auf die Musik konzentrieren. Rechtlich geht dies nicht, ohne ständig verschiedenste Fragen des Immaterialgüterrechts, vorallem des Urheberrechts, zu berühren. Wir machen es zu unserer Aufgabe, Ihre kreativen Prozesse rechtlich sicher zu verankern.

Zum Musikrecht gehören auch unzählige Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen Komponisten, Musikern, Textern, Musikproduzenten, Managern, Labels, Veranstaltern, Agenturen und Musikkonsumenten. Das Urheberrecht schützt Musikwerke und vorallem auch Tonaufnahmen jeder Art. Unsere Kanzlei Dr. Stefan Stastny in Kindberg steht Ihnen jederzeit für eine professionelle Beratung zum Thema Musikrecht zur Verfügung und setzt sich für Ihre Interessen ein.

Rechtsberatung für Musiker vom Musiker

Sie suchen nach einem Rechtsanwalt, der sich nicht nur mit dem Musikrecht, sondern auch mit Musik auskennt? Jemanden für den DAW, DAC und DAB keine Fremdwörter sind, der sich für Songaufbau und Harmonielehre interessiert und der den Unterschied zwischen Fuzz, Distortion und Overdrive kennt (und hört)? Dann sind Sie beim Rechtsanwalt Dr. Stefan Stastny genau richtig.

Musik ist eine ständige Begleiterin im Leben von Dr. Stefan Stastny, der während des Studiums selbst in der heimischen Musiklandschaft als Schlagzeuger und Gitarrist aktiv war (Orange Baboons, Fetish 69, Edit Nylon, Gruppe01, Ask Jon Doe u. a.). Als Anwalt für Musikrecht mit langjähriger Erfahrung in der Musikbranche berät er und sein Team Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des Musikrechts.

Fortbildung schadet im Übrigen nie. Seit Herbst 2023 bietet ein berufsbegleitender Besuch der SAE in Wien den idealen Rahmen, um die Facetten der Musikproduktion noch besser verstehen zu können. Und um eigene Musikprojekte umzusetzen.

Wissenswertes zum Thema Musikrecht – FAQ

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Musikrecht geben.

Was umfasst das Musikrecht?

  • Urheberrecht (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Recht der öffentlichen Wiedergabe, Nutzungsrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht)
  • Leistungsschutzrechte, vorallem des Schall- bzw. Tonträgerherstellers
  • Vertragsrecht (Musikverträge)
  • uU Medienrecht
  • und viele weitere Bereiche

Wann ist ein Musikwerk urheberrechtlich geschützt?

Der Urheberrechtsschutz entsteht durch die Festlegung in der Außenwelt, mit dem "Realakt der Schaffung",  beispielsweise durch die Niederschrift in Notenform, aber auch durch das Festhalten auf einem Schallträger.  Zu den geschützten Werken zählen nicht nur neue Kompositionen, sondern auch Improvisationen und Bearbeitungen.

Wann muss Musik bei der AKM angemeldet werden (für Veranstalter etc)?

Die AKM (Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger) ist in Österreich dafür zuständig, dass Musiker eine angemessene Bezahlung erhalten, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, auf der fremde Musik gespielt wird, ist daher immer eine Anmeldung bei der AKM notwendig. Für private Veranstaltungen müssen hingegen keine AKM-Gebühren gezahlt werden.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Musikrecht? Wir beraten Sie gerne persönlich! Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen individuellen Termin in unserer Kanzlei unter ✆ 03865 2471.

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