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Strafrecht

Die rechtsfreundliche Vertretung eines Beschuldigten ist in jedem Stadium eines Strafverfahrens dringend zu empfehlen. Es bedarf eines Gegengewichts zu Staatsanwaltschaft, Ermittlungsbehörden und auch gegenüber dem Gericht durch einen Strafverteidiger.

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist eine Konsultation bereits vor der ersten Einvernahme optimal, um so früh wie möglich eine Strategie festlegen zu können. Insbesondere bei der polizeilichen Einvernahme nimmt das Beisein eines Verteidigers Druck aus der unangenehmen Situation.

Die Vertretung in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht ist in vielen Fällen gesetzlich zwingend. In allen anderen Fällen ist es nur Menschen mit fatalistischer Neigung anzuraten, diese Situation ohne erfahrene Begleitung durchzustehen.

Es ist letztlich gleichgültig, ob jemand unschuldig ist oder sich tatsächlich etwas zu schulden kommen hat lassen. Es gibt immer Argumente, die für den Beschuldigten sprechen und die eine routinierte Stimme brauchen. Nicht selten hilft detektivische Akribie bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes.

Das Recht auf eine Verteidigung im Strafverfahrens ist ein ganz wesentlicher Grundsatz des Strafverfahrens das Sie jedenfalls in Anspruch nehmen sollten. Wir stehen jedem Beschuldigten zur Seite.

Ebenso vertreten wir gerne Opfer einer Straftat, denen eigene Rechte in der Strafprozessordnung zukommen. Es besteht häufig die Möglichkeit sich als Privatbeteiligter einem Strafverfahren anzuschließen.

Wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder sonstige Wünsche haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.
Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns einfach an!

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